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GEMEINSCHAFTSDEPOT ODER EINZELDEPOT
IM VERGLEICH - WAS IST BESSER?

Gemeinschaftsdepot oder Einzeldepot im Vergleich. Was ist der Unterschied zwischen einem Einzeldepot und einem Gemeinschaftsdepot? Dieser Beitrag zeigt einen Vergleich von verschiedenen Wertpapierdepots die Vor- und Nachteile von Gemeinschaftsdepots sowie die günstigsten & besten Depots 2022 für eure Aktien/ETFs.


Du möchtest gerne direkt, einfach, unkompliziert ein Gemeinschaftsdepot eröffnen? Was ist das beste Gemeinschaftsdepot unserer Meinung nach?

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INHALTSVERZEICHNIS GEMEINSCHAFTSDEPOT oder EiNZElDepot?

1. WAS IST EIN GEMEINSCHAFTSDEPOT

2. EINZELDEPOT ODER GEMEINSCHAFTSDEPOT - WAS IST SINNVOLLER?

3. VOR-UND NACHTEILE EINES GEMEINSCHAFTSDEPOTS

4. DIE BESTEN DEPOTS 2022 – GEMEINSCHAFTSDEPOT VERGLEICH

5. WIE WERDEN GEMEINSCHAFTSDEPOTS VERSTEUERT?

6. GEMEINSCHAFTSDEPOTS BEI UNVERHEIRATETEN PAAREN

7. ALTERNATIVE ZUM GEMEINSCHAFTSDEPOT

ZUSAMMENFASSUNG GEMEINSCHAFTSDEPOT VS EINZELDEPOT

1. WaS IST EIN GEMEINSCHAFTSDEPOT?

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Bei einem Gemeinschaftsdepot verwalten mehrere Kontoinhaber ihr Vermögen in einem gemeinsamen Konto. Ein Gemeinschaftsdepot ist daher ein Wertpapierdepot, dass mehrere Besitzer hat. Die einzelnen Werte des Depots gehören entweder jedem Inhaber anteilig oder lassen sich genau einem Eigentümer zuordnen. Aber ganz gleich, welchem Depotinhaber welche Werte gehören, normalerweise haben alle Besitzer vollen Zugriff auf das Depot und die Aktien/ETFs die sich dort befinden. 

Wenn nur gemeinsame Transaktionen abgeschlossen werden können, handelt sich um ein „Und-Depot“, denn beide Partner müssen ihre Zustimmung geben. Es kann aber auch jeder allein mit sämtlichen Werten der anderen Anleger handeln ohne die Zustimmung der anderen Personen. Hierbei spricht man von einem „Oder-Depot“, bei dem z.B. Ein- und Auszahlungen eigenmächtig vorgenommen werden können.

Am häufigsten genutzt werden Gemeinschaftsdepots von verheirateten Paaren oder Lebenspartnern, die sich sowieso alle Einnahmen und Ausgaben im Leben teilen.

Ein Gemeinschaftsdepot kann aber auch durch eine Erbschaft entstehen, wenn es mehrere Erben gibt, die an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers treten. Je nachdem kann es sinnvoll sein, die Wertpapiere/Aktien des Depots nicht zu veräußern. 

2. Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot – was ist sinnvoller?

Bei einem Einzeldepot handelt ein Inhaber ausschließlich für sich allein. Er ist der alleinige Eigentümer des Vermögens auf dem Anlagenkonto, alle Wertpapiere gehören daher er ihm. Andere Personen können jedoch bevollmächtigt werden, in seinem Namen zu handeln. Mit dem Tod erlischt allerdings eine solche Vollmacht. Bis die Erben auf das Depot zugreifen können, vergeht leider viel Zeit. Währenddessen haben sie keine Möglichkeit, auf steigende oder fallende Kurse der Wertpapiere im Depot zu reagieren.

Ein Gemeinschaftsdepot hat, wie bereits oben erklärt, mehr als einen Inhaber. Jeder von ihnen ist eindeutiger Eigentümer eines Teils des Vermögens oder alle Vermögenswerte gehören jedem Inhaber anteilig. Dies ist meist genau bestimmt durch einen Vertrag aller Inhaber miteinander. Wie bereits erwähnt, ist jeder Anleger im Normalfall allein verfügungsberechtigt. Stirbt ein Inhaber des Depots, kann der überlebende Partner weiterhin problemlos handeln. Ein Ausnahmefall tritt nur dann ein, wenn ein Erbe die Einzelverfügungsberechtigung widerruft.

Für Ehepaare oder Lebenspartner könnte daher ein Gemeinschaftsdepot sinnvoller sein, um nach dem Tod eines der Inhaber keine Probleme zu bekommen, auf das Depot Zugriff zu bekommen.

Außerdem wird für Depotpartner mit gleicher oder ähnlicher Anlagestrategie, auch ein Gemeinschaftsdepot besser funktionieren, da man bei Einzeldepots jeden Handelsauftrag auf beiden Depots ausgeben müsste, d.h. doppelte Aufträge erteilen und gegebenenfalls doppelte Ordergebühren bezahlen. Mit einem Gemeinschaftsdepot kann deshalb der Zeitaufwand und die Handelsgebühren für die Transaktionen auf die Hälfte verringert werden.

Zusammenfassend ist ein Gemeinschaftsdepot nur sinnvoll und zu eröffnen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

• Ihr lebt in fester Ehe oder Partnerschaft und möchtet ein gemeinsames Depot für euch und euren Partner eröffnen.

• Vor der Eröffnung sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der regelt, wie mit dem gemeinsamen Vermögen im Falle einer Scheidung/Trennung umgegangen werden soll.

• Ihr, als Investitionspartner, verfolgt die gleiche oder eine ähnliche Anlagestrategie.

Wenn diese Punkte erfüllt sind, steht der Eröffnung eines gemeinsamen Gemeinschaftsdepots erstmal nichts im Wege. 

3. Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftsdepots

Mit einem Gemeinschaftsdepot wird Ehepaaren oder Lebenspartnern der Vermögensaufbau und der Überblick über gemeinsame Investitionen erleichtert.

Einen weiteren Vorteil, stellt ein Gemeinschaftsdepot in Bezug auf die Einsparung von Orderkosten und Zeit bei gemeinsamen An- und Verkäufen dar.

Darüber hinaus erweist sich die einfachere Verwaltung des Vermögens für einen Partner, falls der andere Partner beispielsweise erkranken sollte, als einen Vorteil.

Auf der persönlichen und zwischenmenschlichen Ebene ist mit Sicherheit auch der Punkt entscheidend, dass Fragen und Wünsche bezüglich der Vermögensplanung gemeinschaftlich durchgegangen und entschieden werden können sowie das symbolisierte Vertrauen, das damit einhergeht.

Die Nachteile des Gemeinschaftsdepots werden deutlich, wenn erb- und steuerrechtliche Fragen sowie die oftmals unterschiedlichen Risikoneigungen der Anleger miteinbezogen werden. Mit der geteilten Eigentumslage gehen einige mögliche Konsequenzen einher.

Es ist außerdem ein großes Vertrauen in alle Mitinhaber erforderlich. Ein Gemeinschaftsdepot kann auch anfällig sein für Fehler, wenn der Depotpartner die falschen Werte verkauft. Ein Freistellungsauftrag ist zum Beispiel nur möglich, für Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung. Es können des weiteren Steuerprobleme beim Finanzamt drohen, falls die Kontoinhaber unterschiedlich viel Geld auf das Depot einzahlen und Fehler machen beim Zuordnen der Wertpapiere.

Darüber hinaus ist ein genaues Nachhalten erforderlich, wem welche Verkäufe und Käufe zuzuordnen sind.

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4. DIE BESTEN DEPOTS 2022 – GEMEINSCHAFTSDEPOT VERGLEICH

Wie und vor allem wo ihr euer Gemeinschaftsdepot eröffnet, ist natürlich ganz euch überlassen. Auch wenn der Fokus bei euch auf Gemeinschaftsdepots liegt, könnt ihr natürlich auch euer Einzeldepot bei diesen Brokern eröffnen. Alle hier aufgelisteten Depots sind mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich möglich zu eröffnen.

Im Folgenden sind die besten Gemeinschaftsdepots 2022 für euch aufgelistet, mit sowohl Vorteilen als auch Nachteilen. So könnt ihr den für euch besten Broker/die beste Bank herausfinden.

GEMEINSCHAFTSDEPOT DKB

Gemeinschaftsdepot DKB

Gemeinschaftdepot DKB

VORTEILE DKB

  • Depotführung kostenlos
  • Pauschale Ordergebühren nach oben gedeckelt
  • große Auswahl an Wertpapieren, Fonds- und ETF-Sparplänen
  • kostenloses Verrechnungskonto 
  • Gemeinschaftskonto
DKB DEPOTERÖFFNUNG - HIER KOSTENLOS

NACHTEILE DKB

  • deutscher Broker, nicht steuereinfach für Österreicher
  • Kosten pro Order ab 10 EURO - je nach Ordervolumen, für Einzelaktien teuer
  • es "muss" vorher ein kostenloses Girokonto bei der Bank für das Verrechnungskonto eröffnet werden

GEMEINSCHAFTSDEPOT FLATEX

VORTEILE FLATEX

  • Große Auswahl an ETF-Sparplänen
  • 250+ ETF-Sparpläne ohne Ordergebühr handeln
  • Schnelle Depoteröffnung
  • Steuereinfacher für für Österreicher,  automatische Verrechnung der Kapitalertragssteuer
DEUTSCHLAND: FLATEX DEPOTERÖFFNUNG

NACHTEILE FLATEX

  • Kosten pro Order 5,90 EURO
  • Depotgebühren in Höhe von 0,10 %
ÖSTERREICH: FLATEX DEPOTERÖFFNUNG

GEMEINSCHAFTSDEPOT CONSORBANK

VORTEILE ConSoRBANK

  • Depotführung kostenlos
  • Kosten pro Order 3,95 EURO in den ersten 12 Monaten
  • 20 EURO Prämie für 1. Sparplan (Stand August 2020)
  • Broker mit kostenlosem Verrechnungskonto 
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NACHTEILE CONSORBANK

  • 570 Fonds-Sparpläne, danach Kosten pro Order 9,95 EURO
  • unübersichtliche Benutzeroberfläche

GEMEINSCHAFTSDEPOT ONVISTA

VORTEILE ONVISTA

  • Depotführung kostenlos
  • kostenlose Sparpläne
  • Fonds ohne Ausgabeaufschlag
  • 3,99 EURO pro Order in ersten 6 Monaten
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NACHTEILE ONVISTA

  • danach 5,00 EURO pro Order + 0,23 Prozent vom Ordervolumen
  • Keine Flatrates und  vergleichsweise hohe Provisionen für den Handel an internationalen Börsen

5. WIE WERDEN GEMEINSCHAFTSDEPOTS VERSTEUERT?

finanzstark-steuern

Bei der steuerlichen Bewertung von Gemeinschaftsdepots müsst ihr mehrere Faktoren beachten (keine steuerliche Beratung): 

Schenkungssteuer

Normalerweise vereinbaren die Depotpartner in einem schriftlichen Vertrag, wer welches Vermögen in das Depot eingebracht hat und wem welche Wertpapiere, Währungen, Aktien etc. gehören. Wenn das alles so richtig erfolgt ist, dann sind folgende beide Fälle schenkungsteuerfrei:

• Beide Partner zahlen dieselbe Geldsumme ein und handeln ausschließlich gemeinsam. Die Vermögenswerte gehören ihnen genau zur Hälfte und alle Kapitalerträge sind beiden jeweils zur Hälfte zuzuordnen.

• Beide Partner bringen unterschiedliche Werte mit ein und es handelt jeder für sich. Die Wertpapiere und Kapitalerträge lassen sich also jedem Partner genau zuordnen. Jeder kann für den anderen handeln, aber der andere bleibt Eigentümer der gehandelten Werte.

Eine Schenkungssteuer droht erst dann, wenn ein Partner dem anderen mehr Geld oder Wertpapiere überlässt, als ihm zustehen. Beispielsweise wenn ein Partner mehr Geld einzahlt als der andere, aber die Vermögenswerte ihnen trotzdem zur Hälfte gehören sollen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie ihre Papiere veräußern und das Depot schließen, aber sich das Geld nicht 50:50 auszahlen, sondern 60:40.

In diesen Fällen prüft das Finanzamt, ob steuerrechtlich eine Schenkung vorliegt. Falls ja, stellt sich die Frage, ob und wie viele Steuern der beschenkte Depotpartner auf diese Schenkung zahlen muss. Es gilt ein Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker abhängt. Je näher ihr zum Beispiel verwandt seid, desto höher der Freibetrag, desto niedriger ist die Steuerlast. Für den Freibetrag werden alle Schenkungen zwischen den beiden Personen über die vergangenen 10 Jahre hinweg betrachtet. Steuerpflichtig ist dann der Teil der Schenkung, der über diesen Schenkungsteuerfreibetrag hinaus geht. Der Beschenkte muss nun diese Summe über seine Einkommensteuererklärung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Erbschaftssteuer

Wenn ein Depotpartner stirbt und der andere ihn beerbt, fällt möglicherweise Erbschaftsteuer an. Die Regeln für diese Steuer sind weitestgehend identisch zu denen der Schenkungssteuer. Es handelt sich zum Beispiel um den gleichen Steuerfreibetrag.

Steuerpflichtige Einkünfte

Kapitaleinkünfte aus dem privaten Gemeinschaftsdepot sind in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn es sich um Geldanlagen im Ausland handelt, die bereits im Ausland versteuert wurden. Ihr müsst allerdings unterscheiden zwischen zwei Gruppen: Handel mit Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffen auf der einen Seite und Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren auf der anderen Seite. Diese beiden Gruppen gehören zu zwei verschiedenen Einkunftsarten bei der Einkommensteuer.

Der Handel mit Rohstoffen und Fremdwährungen, auch Kryptowährungen wie Bitcoins, etc. zählt als sogenanntes „Privates Veräußerungsgeschäft“ und fällt bei der Einkommensteuererklärung unter die sonstigen Einkünfte. Der Verkaufsgewinn ist in der Regel von den Steuern befreit, wenn ihr die Währungen mindestens ein Jahr gehalten habt, denn das ist die sogenannte „Spekulationsfrist“. Eine Ausnahme von dieser Regel und damit eine Steuer-Falle beim Einstellen eures Depots ist, dass wenn ihr Zinsen für diese Währungen gezahlt bekommen habt, dann verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.

TIPP: 

Behaltet diese Sonderregel für euer Gemeinschaftsdepot genau im Auge, damit sich unterschiedliche Anlagestrategien nicht vermischen. Klärt untereinander für jede einzelne Anlage eures Depots folgende Fragen: Handelt es sich um eine langfristige Position, die Zinsen erwirtschaften soll? Oder geht es um reine Kursgewinne, die schon nach einer Haltefrist von einem Jahr von den Steuern befreit sein sollen?

Bei den Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen aus Aktien oder anderen Wertpapieren läuft es etwas anders ab. Diese werden als sogenannte „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ versteuert, für Gewinne, die den Pauschbetrag von 801 EURO jährlich für Singles und 1602 EURO jährlich für verheiratete Paare (Stand Januar 2022) übersteigen. Eure depotführende Bank behält automatisch 25 Prozent dieser Kapitaleinkünfte ein und überweist sie als sogenannte „Abgeltungssteuer“ an das Finanzamt. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, wenn ihr verpflichtet seid diesen zu bezahlen.
Diese  steuerlichen Infos hier, dienen lediglich zu ersten Informationszwecken und ersetzen keine steuerliche Beratung. 

6. GEMEINSCHAFTSDEPOTS BEI UNVERHEIRATETEN PAAREN

Sollte ein Gemeinschaftsdepot auch als unverheiratetes Paar eröffnet werden? Das ist wohl eine Frage, die sich viele Paare stellen. Es gibt mehrere Gründe, die für die Eröffnung eines gemeinsamen Depots sprechen, auch wenn man nicht verheiratet ist. Beispielsweise können sich Anleger mit ähnlichen Anlagestrategien auf diese Weise Transaktionskosten sparen. Oftmals verwaltet auch ein einzelner Anleger das Vermögen von Familienmitgliedern im Gemeinschaftsdepot (z.B.: Kindern, Eltern oder Großeltern).

Jedoch ist die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots, ohne verheiratet zu sein, nur bedingt sinnvoll, da sich in dieser Konstellation steuerliche und rechtliche Probleme ergeben.
Zum einen gibt es das Problem mit Schenkungen, denn wenn ihr einen Betrag auf das Gemeinschaftsdepot einzahlt, so kann dies vom Finanzamt als Schenkung angesehen werden, die anderen Depotinhaber müssen nun ihren Anteil der Schenkung bei der Steuer angeben. Zum anderen muss für ein Gemeinschaftsdepot bei nicht verheirateten Paaren im Normalfall eine gesonderte Steuererklärung abgegeben werden.

Dies erzeugt natürlich einen zusätzlichen Aufwand, und das ist dann das genaue Gegenteil von dem, was sich die Anleger bei der Eröffnung eines gemeinsamen Depots erhoffen, nämlich einen geringeren Verwaltungsaufwand. Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Finanzamt stark darauf achtet, dass sich für euch keine Vorteile bei der Führung eines Gemeinschaftsdepots ergeben, die vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen sind.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein Gemeinschaftsdepot als unverheiratetes Paar auf jeden Fall möglich ist. Ob es allerdings für euch als Paar sinnvoll ist, ist eine persönliche und individuelle Entscheidung. Bezieht aber am besten immer die oben genannten Vor- und Nachteile in eure Überlegungen mit ein. 

TOP FINANZ-TIPPS FÜR PAARE

7. ALTERNATIVEN ZUM GEMEINSCHAFTSDEPOT

Gegenseitige Bevollmächtigung

Alternativ zu einem Gemeinschaftsdepot könnt ihr auch Vollmachten für eure Einzeldepots verwenden. Bei einer Depotvollmacht bleibt das Eigentum vollständig beim Depotinhaber. Der Bevollmächtigte ist lediglich befugt, das Depot im Sinne des Eigentümers zu verwalten. Der Bevollmächtigte ist allerdings zu keinem Zeitpunkt berechtigt, Werte aus dem Depot ohne Absprache mit dem Eigentümer in seinen Besitz zu bringen.

Eine Depotvollmacht reicht daher aus, um gemeinschaftlich ein Depot zu verwalten. Allerdings ist zu beachten, dass eine Vollmacht keine gleichberechtigte Teilhaberschaft ist. Im Erbfall bedeutet eine Vollmacht nicht, dass man Anspruch auf einen Anteil des Depotvermögens hat. 

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FAZIT: GEMEINSCHAFTSDEPOT VS EINZELDEPOT

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich ein Gemeinschaftsdepot nicht unbedingt für jeden Anleger eignet. Es gibt aber Fälle, bei denen sich ein Gemeinschaftsdepot sehr gut eignet:

Für Erbengemeinschaften, die das Depot des Verstorbenen zumindest vorübergehend gemeinsam verwalten, z.B. wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, die Papiere zu verkaufen.

Für eingetragene Lebenspartner und für Ehepaare, wenn sie sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen und ihnen auch die Wertpapiere gemeinsam zu gleichen Teilen gehören. Dann sind Verwaltungsaufwand und rechtliche Risiken gering, der Vorteil ersparter Ordergebühren hingegen tritt ein.

Für Kapitalanleger, die für ihren Tod vorsorgen wollen. Es kann durchaus sinnvoll sein, den oder die zukünftigen Erben als Inhaber ins Depot zu holen. Dadurch haben sie nach dem Tod des Angehörigen einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank und können das Depot ohne Zeitverluste weiterführen. Die Erben sollten jedoch kein Eigentum an den Depotwerten haben und jegliche Vermögensschenkungen schnellstmöglich auf ihr eigenes Einzeldepot übertragen.

In anderen Fällen ist das Gemeinschaftsdepot leider mit rechtlichen und steuerlichen Unabwendbarkeiten verbunden. Für alle anderen Anleger ist deshalb die sinnvollste Alternative zum Gemeinschaftsdepot meist, dass zwei Einzeldepots eingerichtet werden und sich gegenseitig eine Handlungsvollmacht erteilt wird.

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